Meisterbonus für Industrie- und Handelsberufe
Die Beantragung der Zuwendungen erfolgt durch die Industrie- und Handelskammern zu den Stichtagen 31.05. und 31.10. eines Jahres.
Der „Meisterbonus“ wird für erfolgreiche Fortbildungsabschlüsse der Industrie- und Handelskammern gewährt. Zuwendungsempfängerinnen sind die Industrie- und Handelskammern in Thüringen, die den „Meisterbonus“ zur Prämierung an die erfolgreichen Meisterabsolvent*innen weiterleiten.